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Unser Bildungshaus und Maßnahmen sind AZAV-zertifiziert. Das bedeutet die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist prinzipiell nach SGB II und SGB III förderfähig.
Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Arbeitssuchenden können in diesen Fällen von der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) oder von den regionalen Jobcentern bzw. Kommunen (Arbeitslosengeld II) gefördert werden.
Arbeitsuchende sind über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein förderfäig. Das betrifft Arbeitslose nach SGB II und SGB III.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.