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Kontakt zu ciT
0341 687070 Kontaktformular Virtueller RundegangAktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Unser Bildungshaus und Maßnahmen sind AZAV-zertifiziert. Das bedeutet die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist prinzipiell nach SGB II und SGB III förderfähig.
Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Arbeitssuchenden können in diesen Fällen von der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) oder von den regionalen Jobcentern bzw. Kommunen (Arbeitslosengeld II) gefördert werden.
Fördermöglichkeiten für Arbeitsuchende nach SGB II und SGB III
Fördermodalitäten
Wie komme ich zur Förderung?
- Prüfen Sie für sich die Zugangsvoraussetzung oder klären Sie ggf. im Vorfeld Fördermöglichkeiten mit Ihrem Arbeitsberater.
- Lassen Sie sich durch uns individuell beraten. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
- Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitsberater unser Bildungsangebot. Im Falle einer Förderzusage erhalten Sie nun den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) zur Teilnahme an der Bildungsmaßnahme.
- Wir füllen den AVGS entsprechend dem Angebot aus. Geben Sie diesen noch vor Maßnahmestart bei Ihrem Arbeitsberater ab. Damit ist der AVGS eingelöst und Ihre Lehrgangskosten werden übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen ciT und Ihrem Förderträger.
Welcher Personenkreis wird gefördert?
Arbeitsuchende sind über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein förderfäig. Das betrifft Arbeitslose nach SGB II und SGB III.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Welche Kosten werden übernommen?
- Lehrgangskosten in voller Höhe
- anfallende Fahrtkosten
- Kosten für auswärtige Unterbringung
- Kosten für Verpflegung
- Kinderbetreuungskosten
weiterführende Informationen


