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Förder­möglichkeiten

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Unser Bildungshaus und Maßnahmen sind AZAV-zertifiziert. Das bedeutet die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist prinzipiell nach SGB II und SGB III förder­fähig.

Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Arbeits­suchenden können in diesen Fällen von der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) oder von den regionalen Jobcentern bzw. Kommunen (Arbeitslosengeld II) gefördert werden.

Fördermöglichkeiten für Arbeitsuchende nach SGB II und SGB III

Fördermodalitäten

Wie komme ich zur Förderung?
  • Prüfen Sie für sich die Zugangsvoraus­setzung oder klären Sie ggf. im Vorfeld Fördermöglichkeiten mit Ihrem Arbeits­berater.
  • Lassen Sie sich durch uns individuell beraten. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Arbeits­berater unser Bildungs­angebot. Im Falle einer Förderzusage erhalten Sie nun den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) zur Teil­nahme an der Bildungs­maßnahme.
  • Wir füllen den AVGS entsprechend dem Angebot aus. Geben Sie diesen noch vor Maßnahmestart bei Ihrem Arbeits­berater ab. Damit ist der AVGS eingelöst und Ihre Lehrgangs­kosten werden übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen ciT und Ihrem Förder­träger.

 

Welcher Personenkreis wird gefördert?

Arbeitsuchende sind über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein förderfäig. Das betrifft Arbeitslose nach SGB II und SGB III.

Der Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiter­bildung anfallenden Kosten übernommen werden.

Welche Kosten werden übernommen?
  • Lehrgangskosten in voller Höhe
  • anfallende Fahrtkosten
  • Kosten für auswärtige Unterbringung
  • Kosten für Verpflegung
  • Kinderbetreuungskosten
weiterführende Informationen
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