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Förder­möglichkeiten

Bildungsgutschein

Unser Bildungshaus und unsere Module und Weiterbildungsmaßnahmen sind AZAV-zertifiziert. Das bedeutet die Teil­nahme an unseren Lehrgängen ist prinzipiell nach SGB II und SGB III förder­fähig.

Die berufliche Weiterbildung von Arbeit­suchenden kann in diesen Fällen von der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) oder von den regionalen Jobcentern bzw. Kommunen (Arbeitslosengeld II) gefördert werden.

Bei uns können Sie mit Ihrem Bildungs­gutschein bei uns an den sogenannte FbW-Maßnahmen (Förderung beruf­licher Weiter­bildung) teil­nehmen - also zum Beispiel an unseren zweimal jährlich startenden Umschulungen, an unter­schiedlichsten beruflichen Qualifizierungen oder an den jederzeit beginnenden individuellen Weiter­bildungen.

Fördermöglichkeiten für Arbeitsuchende nach SGB II und SGB III

Fördermodalitäten

Wie komme ich zur Förderung?
  • Prüfen Sie für sich die Zugangs­voraus­setzungen oder klären Sie ggf. im Vor­feld Förder­möglichkeiten mit Ihrem Arbeitsberater.
  • Lassen Sie sich durch uns individuell beraten. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot oder orientieren Sie auf eine feste Weiterbildungs- oder Umschulungs­maßnahme.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Arbeits­berater unser Bildungs­angebot. Im Falle einer Förderzusage erhalten Sie nun den Bildungs­gutschein zur Teil­nahme an der Bildungs­maßnahme.
  • Wir füllen den Bildungs­gutschein entsprechend dem Angebot aus. Geben Sie den Bildungs­gutschein noch vor Maßnahmestart bei Ihrem Arbeits­berater ab. Damit ist der Bildungs­gutschein eingelöst und Ihre Lehrgangs­kosten werden übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen ciT und Ihrem Förder­träger.

 

Welcher Personenkreis wird gefördert?

Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind über den Bildungsgutschein förderfähig. Das betrifft Arbeitslose nach SGB II und SGB III, aber auch von Kündigung bedrohte Arbeitnehmer.

Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teil­nahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.

Welche Kosten werden übernommen?
  • Lehrgangskosten in voller Höhe
  • anfallende Fahrtkosten
  • Kosten für auswärtige Unterbringung
  • Kosten für Verpflegung
  • Kinderbetreuungskosten
weiterführende Informationen
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