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0341 687070 Kontaktformular Virtueller RundegangBildungsgutschein
Unser Bildungshaus und unsere Module und Weiterbildungsmaßnahmen sind AZAV-zertifiziert. Das bedeutet die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist prinzipiell nach SGB II und SGB III förderfähig.
Die berufliche Weiterbildung von Arbeitsuchenden kann in diesen Fällen von der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) oder von den regionalen Jobcentern bzw. Kommunen (Arbeitslosengeld II) gefördert werden.
Bei uns können Sie mit Ihrem Bildungsgutschein bei uns an den sogenannte FbW-Maßnahmen (Förderung beruflicher Weiterbildung) teilnehmen - also zum Beispiel an unseren zweimal jährlich startenden Umschulungen, an unterschiedlichsten beruflichen Qualifizierungen oder an den jederzeit beginnenden individuellen Weiterbildungen.
Fördermöglichkeiten für Arbeitsuchende nach SGB II und SGB III
Fördermodalitäten
Wie komme ich zur Förderung?
- Prüfen Sie für sich die Zugangsvoraussetzungen oder klären Sie ggf. im Vorfeld Fördermöglichkeiten mit Ihrem Arbeitsberater.
- Lassen Sie sich durch uns individuell beraten. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot oder orientieren Sie auf eine feste Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahme.
- Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitsberater unser Bildungsangebot. Im Falle einer Förderzusage erhalten Sie nun den Bildungsgutschein zur Teilnahme an der Bildungsmaßnahme.
- Wir füllen den Bildungsgutschein entsprechend dem Angebot aus. Geben Sie den Bildungsgutschein noch vor Maßnahmestart bei Ihrem Arbeitsberater ab. Damit ist der Bildungsgutschein eingelöst und Ihre Lehrgangskosten werden übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen ciT und Ihrem Förderträger.
Welcher Personenkreis wird gefördert?
Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind über den Bildungsgutschein förderfähig. Das betrifft Arbeitslose nach SGB II und SGB III, aber auch von Kündigung bedrohte Arbeitnehmer.
Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Welche Kosten werden übernommen?
- Lehrgangskosten in voller Höhe
- anfallende Fahrtkosten
- Kosten für auswärtige Unterbringung
- Kosten für Verpflegung
- Kinderbetreuungskosten
weiterführende Informationen


