Unser Bildungshaus und unsere Module und Weiterbildungsmaßnahmen sind AZAV-zertifiziert. Das bedeutet die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist prinzipiell nach SGB II und SGB III förderfähig.
Die berufliche Weiterbildung von Arbeitsuchenden kann in diesen Fällen von der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) oder von den regionalen Jobcentern bzw. Kommunen (Arbeitslosengeld II) gefördert werden.
Bei uns können Sie mit Ihrem Bildungsgutschein bei uns an den sogenannte FbW-Maßnahmen (Förderung beruflicher Weiterbildung) teilnehmen - also zum Beispiel an unseren zweimal jährlich startenden Umschulungen, an unterschiedlichsten beruflichen Qualifizierungen oder an den jederzeit beginnenden individuellen Weiterbildungen.
Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sind über den Bildungsgutschein förderfähig. Das betrifft Arbeitslose nach SGB II und SGB III, aber auch von Kündigung bedrohte Arbeitnehmer.
Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.