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0341 687070 Kontaktformular Virtueller RundegangBerufliche Rehabilitation
Alle Rentenversicherungsträger in Deutschland (die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt (BVA)) werden unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" zusammengefasst.
Von den genannten Rentenversicherungsträgern können Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern.
Fördermöglichkeiten bei Berufsunfähigkeit
Fördermodalitäten
Wie komme ich zur Förderung?
- Die Initiative kommt in der Regel vom Rentenversicherungsträger währende Ihrer Medizinischen Rehabilitation, an deren Anschluss eine Berufliche Rehabilitation folgen kann.
- Bei Festlegung über die Art und Weise Ihrer beruflichen Rehabilitation, erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Bildungsangebot, oftmals in Form einer Umschulung zur beruflichen Neuorientierung.
- Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen ciT und Ihrem Rentenversicherungsträger.
Welcher Personenkreis wird gefördert?
Personen die aus gesundheitlichen Gründen nicht im alten Beruf arbeiten können, also bei Berufsunfähigkeit.
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung.
Welche Kosten werden übernommen?
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind beispielsweise:
- Lehrgangskosten in voller Höhe
- Gründungszuschuss
- Vermittlungsunterstützende Leistungen
- Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
- Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel, Kraftfahrzeughilfe
weiterführende Informationen


