Die Förderung der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Europäischen Beschäftigungsstrategie.
Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen vollständig bei der SAB ein. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen Bescheid.
Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.
Antragsberechtigt sind vorrangig Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, die folgende Voraussetzungen erfüllen: