Das Qualifizierungschancengesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung trat 2019 in Kraft. Durch die Übernahme der Weiterbildungskosten und die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt profitieren Beschäftigten und Unternehmen von den staatlichen Leistungen. Die Agenturen für Arbeit setzen die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik zur Weiterbildung von Beschäftigten ein – unabhängig von deren Qualifizierung, Lebensalter oder der Betriebsgröße.
Seit April 2024 gibt es noch mehr Fördermöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Mit dem Qualifizierungsgeld unterstützt der Gesetzgeber Betriebe, in denen Beschäftigte aufgrund struktureller Veränderungen Schulungsbedarf haben. Durch die höhere Zuschüsse und vereinfachte Konditionen wird die Qualifizierung von Arbeitnehmern noch einfacher. Es handelt sich dabei um eine Entgeltersatzleistung, die von den Agenturen für Arbeit geleistet werden. Die Förderung soll Beschäftigten die Teilnahme an einer Weiterbildung erleichtern und gleichzeitig die Unternehmen entlasten. Somit soll der aktuelle Arbeitsplatz gesichert werden und darüber hinaus dem Fachkräftemangel wirkungsvoll entgegengewirkt werden.
Grundvoraussetzung ist, dass der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils Ihrer Belegschaft (20 %bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 %) in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.
Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 %der sogenannten durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der pauschaliert und mit Bezug auf einen Referenzzeitraum ermittelt wird. Haben Beschäftigte mindestens ein Kind, erhalten sie 67 %der Nettoentgeltdifferenz.