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0341 687070 Kontaktformular Virtueller RundegangQualifizierungschancengesetz (NEU: Qualifizierungsgeld)
Das Qualifizierungschancengesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung trat 2019 in Kraft. Durch die Übernahme der Weiterbildungskosten und die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt profitieren Beschäftigten und Unternehmen von den staatlichen Leistungen. Die Agenturen für Arbeit setzen die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik zur Weiterbildung von Beschäftigten ein – unabhängig von deren Qualifizierung, Lebensalter oder der Betriebsgröße.
Seit April 2024 gibt es noch mehr Fördermöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Mit dem Qualifizierungsgeld unterstützt der Gesetzgeber Betriebe, in denen Beschäftigte aufgrund struktureller Veränderungen Schulungsbedarf haben. Durch die höhere Zuschüsse und vereinfachte Konditionen wird die Qualifizierung von Arbeitnehmern noch einfacher. Es handelt sich dabei um eine Entgeltersatzleistung, die von den Agenturen für Arbeit geleistet werden. Die Förderung soll Beschäftigten die Teilnahme an einer Weiterbildung erleichtern und gleichzeitig die Unternehmen entlasten. Somit soll der aktuelle Arbeitsplatz gesichert werden und darüber hinaus dem Fachkräftemangel wirkungsvoll entgegengewirkt werden.
Starke Förderung für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Fördermodalitäten
Wie komme ich zur Förderung?
Grundvoraussetzung ist, dass der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils Ihrer Belegschaft (20 %bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 %) in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.
Welche Kosten werden übernommen?
Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 %der sogenannten durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der pauschaliert und mit Bezug auf einen Referenzzeitraum ermittelt wird. Haben Beschäftigte mindestens ein Kind, erhalten sie 67 %der Nettoentgeltdifferenz.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bzw. Ihre Beschäftigten:
- einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten: Es können zwischen 25 % und 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden.
- einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Es können zwischen 25 % und 100 % des Arbeitsentgelts für weiterbildungsbedingte Arbeitsausfallzeiten übernommen werden.
- eine Übernahme der behinderungsbedingt erforderlichen Mehraufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Weiterbildung entstehen.
Welcher Personenkreis wird gefördert?
- Beschäftigte aller Betriebsgrößen
Ab dem 1. April 2024 wird die Weiterbildungsförderung ausgebaut:
- höhere Zuschüsse
- feste Fördersätze
- vereinfachte Förderkonditionen
neu: Einführung eines Qualifizierungsgeldes
- eine größere Anzahl an Beschäftigten in berufliche Weiterbildung einbeziehen
- Verlässlichkeit und Transparenz für Ihr Unternehmen
- gezielte Unterstützung zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen im Strukturwandel
weiterführende Informationen


